Didier Berberat
Conseiller aux Etats

98.5145 - Question

Déposé par : Didier Berberat
Date de dépôt : 28.09.1998
Déposé au : Conseil national
Etat actuel : Liquidé


Texte déposé :

Je remercie le Conseil fédéral d'avoir apporté des réponses circonstanciées à ma question ordinaire 98.1067 concernant le drame de Louxor. Cependant, il apparaît que plusieurs des victimes de ce drame connaissent actuellement des problèmes financiers liés aux suites de ce drame puisque, dans plusieurs cantons, selon la LAVI aucune aide financière n'a encore été versée. Au vu de ce qui précède, je demande au Conseil fédéral s'il ne serait pas possible d'inciter les cantons à faire diligence dans ce domaine ou, si cela n'est pas possible, que la Confédération fasse elle-même une avance de fonds qui pourrait, par la suite, être remboursée par les cantons ou les assurances.


Réponse du Conseil fédéral () :

Koller Arnold, Bundesrat: Der Bundesrat hat sich bisher immer dafür eingesetzt, dass den durch das Attentat von Luxor betroffenen Personen möglichst rasch geholfen werden kann, namentlich wenn sie dadurch in wirtschaftliche Not geraten sind. Er setzt sich weiterhin für dieses Ziel ein. Das Opferhilfegesetz ermöglicht es den Kantonen, nicht aber dem Bund, Vorschüsse zu leisten. Am 3. Juni dieses Jahres hat der Bundesrat entschieden, dem Parlament ausnahmsweise eine zusätzliche Finanzhilfe im Betrag von zwei Millionen Franken für die vom Attentat betroffenen Kantone zu beantragen. Damit signalisiert der Bund den Kantonen, dass ihm die Angelegenheit sehr wichtig ist und dass er bereit ist, die Folgen mitzutragen. Im weiteren haben verschiedene Gespräche stattgefunden, um Hindernisse, die einer raschen Schadenregelung im Wege stehen, zu beseitigen. Erst kürzlich, am 15. September, hat auf Initiative meines Departementes eine nationale Tagung der vom Attentat in Luxor betroffenen Personen stattgefunden. Sie hat folgendes gebracht: Die Gespräche mit den ägyptischen Behörden haben leider noch keine greifbaren Ergebnisse gezeitigt. Die Reiseveranstalter haben jede rechtlich begründete Haftung abgelehnt. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass sie gewisse freiwillige Beiträge leisten werden. Unter diesen Umständen sind Bund und Kantone übereingekommen, dass Entschädigungen und Genugtuungen nach dem Opferhilfegesetz, die subsidiär zu anderen Leistungen konzipiert sind, möglichst rasch ausgerichtet werden sollen. Der Kanton Bern hat bereits im Juni Genugtuungen im Umfang von 420 000 Franken ausgerichtet. In verschiedenen Kantonen, darunter namentlich in den Kantonen Zürich, Luzern und St. Gallen, steht die Auszahlung von weiteren Leistungen nach dem Opferhilfegesetz unmittelbar bevor. Die Kantone sind sich der Bedeutung rascher Hilfe durchaus bewusst. Zum Teil liegen die Probleme aber bei den vom Attentat betroffenen Personen, die bewusst noch keine Gesuche um Entschädigungen und Genugtuungen eingereicht haben. Dafür sind verschiedene Gründe verantwortlich; nicht zuletzt auch die Auffassung, dass primär der ägyptische Staat und die Reiseveranstalter haftbar seien und nicht staatliche Behörden in der Schweiz. Der von Nationalrat Berberat geäusserte Vorschlag, der Bund solle den betroffenen Personen Leistungen vorschiessen, wäre nur aufgrund einer Änderung des Gesetzes möglich. Jede Änderung des Opferhilfegesetzes würde aber die sehr aktiven Bemühungen der Kantone zur Ausrichtung von Leistungen lähmen und somit die Ausrichtung der Hilfe insgesamt nur verzögern.


Bulletin officiel - les procès-verbaux